Bestatterleistungen
- Sarg + Urne (je nach Art der Bestattung) und weitere benötigte Trauerwaren
- Beurkundung des Trauerfalls beim zuständigen Standesamt
- Überführung des Verstorbenen
- Hygienische Versorgung des Verstorbenen
- Ankleiden und Einbetten
- Aufbahrung + Dekoration
- Hauseigener Abschiedsraum und Kühlung
- Aufnahme von Traueranzeigen und Drucksachen
- Abrechnung und Verauslagung von Kosten für Auftraggeber
- Abmeldung bei Krankenkassen, Renten und Pensionsträgern, Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Versorgungsämtern etc.
- Organisation und Korrespondenz mit sämtlichen für die Bestattung relevanten Stellen
Fremdleistungen
- Bescheinigung des Arztes = Totenschein (Leichenschaugebühr)
- Gebühren in Klinik und Altenheim, ggf. Friedhofsamt (Gebühr für Überführung nach Auswärts)
- Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
- aktuelle Meldebescheinigung + Familienbuchauszug
- kirchliche Gebühren evtl. Trauerredner
- Trauerdruck (Zeitungsanzeige / Sterbebilder / Trauerkarten)
- Blumenschmuck beim Gärtner Ihrer Wahl (nach Vereinbarung)
- musikalische Umrahmung (Musiker/Bläsergruppe/CD)
- Kosten für Einäscherung im jeweiligen Krematorium
- Friedhofsgebühren (Grabaushub / Grabverlängerung / Neuerwerb) wenn möglich (Träger des Friedhofs stellt Rechnung an Kunden)
- Trauerkaffee (Leichenschmaus)
- Steinmetz ggf. für Abbau und oder neu Verbau des Grabmals
- Trauerfloristik nach Absprache mit dem Gärtner Ihrer Wahl
- sonstige Individualwünsche
- ggf. Rechnung über Friedhofsgebühr vom zuständigen Friedhofsträger
Die Friedhofsgebühren und der Grabaushub sind hoheitliche Gebühren, die vom jeweiligen Träger des Friedhofs erhoben werden. Diese Gebühren sind für alle gleich, unabhängig vom ausführenden Unternehmen.